Wem gehört die Kreativität? KI und Urheberrecht

In unserer digitalen Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) immer mehr an Bedeutung gewinnt, stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich der Urheber von Bildern, die von KI-Systemen generiert werden? Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es hierzu interessante rechtliche Aspekte, die wir uns genauer ansehen sollten.

Was sagt das Urheberrecht?

In beiden Ländern basiert das Urheberrecht auf dem Prinzip der „persönlichen geistigen Schöpfung“. Das bedeutet, dass nur Werke geschützt sind, die von Menschen geschaffen wurden. Da eine KI kein Mensch ist, kann sie selbst nicht als Urheber gelten. Somit sind rein KI-generierte Bilder grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt.

Wer hat die Rechte an KI-generierten Bildern?

Da diese Bilder keinen Urheber im klassischen Sinne haben, können sie von jedem frei genutzt werden. Das bedeutet, dass du ein von einer KI erstelltes Bild ohne rechtliche Bedenken verwenden kannst. Allerdings können auch andere dasselbe Bild nutzen, da kein exklusives Nutzungsrecht besteht.

Was ist mit dem Nutzer der KI?

Wenn du eine KI nutzt und durch deine Eingaben (sogenannte „Prompts“) ein Bild erzeugst, wirst du dadurch nicht automatisch zum Urheber. Die bloße Eingabe von Textanweisungen reicht nicht aus, um als Schöpfer des Werkes zu gelten. Es fehlt an der notwendigen kreativen Leistung, die das Urheberrecht voraussetzt.

Gibt es Ausnahmen?

Es wird diskutiert, ob sogenannte „Mischwerke“, also Werke, bei denen sowohl menschliche als auch KI-Leistungen eingeflossen sind, urheberrechtlich geschützt sein können. Wenn du ein von der KI generiertes Bild erheblich bearbeitest und dabei eigene kreative Entscheidungen triffst, könnte ein urheberrechtlicher Schutz entstehen. Allerdings ist dies eine Grauzone und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

Die Nutzung von KI zur Bilderstellung bietet viele Möglichkeiten, bringt aber auch rechtliche Herausforderungen mit sich. In Österreich und Deutschland sind rein KI-generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt. Wenn du solche Bilder verwendest, solltest du dir bewusst sein, dass auch andere sie frei nutzen können. Bei Mischwerken, also einer Kombination aus KI- und menschlicher Kreativität, könnte ein Urheberrechtsschutz bestehen, was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist.

Quellen
KWR: Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht – Wem gehört was?
DIGITALHANDWERK: Urheberrecht bei Fotos und KI-Bildern in Österreich
GGR Law: Künstliche Intelligenz KI und Urheberrecht: Was Sie wissen müssen
derStandard.at: Wer ist Urheber eines KI-Werkes?